Kosten & Überweisungen


Die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Sie ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den privaten Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.

Privatversicherten, beihilfeberechtigten Beamt:innen oder Selbstzahler:innen erhalten eine Behandlungsrechnung gem. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die im Anschluss bei der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung eingereicht werden kann.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der/die Patient:in als Rechnungsempfänger:in für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Es sollte im Vorfeld bei der privaten Krankenkasse abgeklärt werden, in welchen Umfang diese Leistungen übernimmt und ob sie entsprechende Unterlagen zur Beantragung einer Untersuchung zur Verfügung stellen können. So kann dies bei der Diagnostik und Behandlungsplanung direkt berücksichtigt werden.

Da Präventionsangebote nicht Teil der kassenärztlichen Leistungen sind, müssen diese von Patient:innen privat getragen werden.

Auch können Patient:innen durch ihre behandelnden Haus- oder Fachärzt:innen in die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin überwiesen werden.

Gern beraten wir Sie dazu persönlich.

Bitte beachten Sie

Momentan bitten wir nur mittwochs Termine für eine Laufsprechstunde, Leistungsdiagnostik und Bewegungsanalyse an.